ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage für jeden Auftrag der durch die Firma race result Timing BW GmbH, Nachtigallenweg 19, 71032 Böblingen, Deutschland, durchgeführt wird.

§1 Geltungsbereich

Vertragsgegenstand sind die angebotenen Dienstleistungen und Waren. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Produkte an.

§2 Allgemeines

Mündliche Nebenreden und nachträgliche Änderungen des festgelegten Lieferumfanges haben nur Gültigkeit, wenn diese schriftlich vom Verkäufer bestätigt werden. Die Angebote des Verkäufers (Verkaufsangebote) sind freibleibend. Aufträge (Kaufangebote, Bestellungen) gelten erst als vom Verkäufer angenommen durch schriftliche Auftragsbestätigung, oder Rechnungserteilung.

§3 Preise

Die Preise sind freibleibend und verstehen sich ab Werk, ohne Verpackung. Alle angeführten Preise sind in Euro und Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Preiserhöhungen wegen zusätzlich angefallenen Spesen dürfen wir diese an die Rechnungssumme anpassen. Das Risiko über Kursschwankungen trägt der Auftraggeber. Verpflegungs- und Nächtigungskosten werden, falls nicht anders vereinbart und nicht vom Veranstalter gestellt, der Rechnungssumme hinzugerechnet.

§4 Zahlungsbedingungen

An uns unbekannte Besteller liefern wir nur bei Vorauszahlung oder unter Nachnahme. Im Übrigen gelten folgende Zahlungsbedingungenen:

Falls nicht schriftlich anders vereinbart, werden 100% des Rechnungsbetrages binnen zehn Tagen nach Ende der Veranstaltung fällig.

Bei Waren sind 50% bei Auftragserteilung fällig und 50% bei Lieferung. Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der race result Timing BW GmbH. Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen geltend gemacht werden, sind nur bei rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Gegenansprüchen zulässig. Skonto muss vorab vereinbart werden, ansonsten sind die Rechnungen vollständig und ohne Abzüge unverzüglich zu begleichen.

Bei Zahlungsverzug steht uns das Recht zu, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. zu fordern. Anfallende Mahnspesen, insbesondere auch jene eines Inkassobüros bzw. Rechtsanwaltes, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Die race result Timing BW GmbH ist berechtigt, bei ausbleibenden Zahlungen die Leistungen unverzüglich ganz oder teilweise einzustellen.

Falls es uns gelingt einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen, außer der Besteller weist uns nach, dass z.B. als Folge des Zahlungsverzugs kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bei wesentlichen Vermögensverschlechterungen seitens des Bestellers, die die Realisierung unserer Forderungen nach unserer Erkenntnis als konkret gefährdet erscheinen lassen, insbesondere auch bei nicht unwesentlichen Überschreitungen der oben genannten oder vereinbarten Zahlungsziele, wird die gesamte Restschuld sofort zur Zahlung fällig, ferner behalten wir uns ausdrücklich in diesen Fällen den Rücktritt vom Vertrag vor.

Zu einer Aufrechnung ist der Besteller nur berechtigt, falls seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt sind.

§5 Versand/Lieferung

Die Versendung erfolgt auf dem uns am besten erscheinenden Wege. Alle anfallenden Transportkosten und Spesen sind vom Käufer zu tragen. Dazu gehören auch Zoll- und Abfertigungskosten. Eine Vergütung und Haftung durch Selbstabholer erfolgt nicht. Etwaige Reklamationen bei Transportschäden sind bei den zuständigen Verkehrsunternehmen selbst einzureichen.

§6 Lieferzeit/Liefertermin

Die Lieferung erfolgt im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten. Sofern nicht ein fester Liefertermin vereinbart ist, sind angegebene Lieferfristen unverbindlich angenäherte Termine. Die Einhaltung der Lieferfrist hat die Erfüllung der vereinbarten Zahlungsbedingungen zur Voraussetzung. Teillieferungen behalten wir uns vor.

Bei Nichteinhaltung vorgeschriebener Lieferzeiten entstehen keinerlei Ansprüche auf Schadensersatz. Gewährt der Käufer dem im Verzug befindlichen Verkäufer eine angemessene Nachfrist von mindestens acht Wochen mit der ausdrücklichen Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme dieser Leistung ablehne, und wird die Nachfrist nicht eingehalten, so ist der Besteller zum Rücktritt berechtigt. Nimmt der Käufer die vom Verkäufer versandbereit gemeldeten Teile zu den vereinbarten Terminen nicht ab, so hat der Verkäufer das Recht, diese Teile auf Kosten des Käufers einzulagern.

§7 Reklamationen

Reklamationen, sowie Mängel und Mängelrügen müssen unverzüglich nach Erhalt der Ware spezifiziert schriftlich (spätestens nach 14 Tagen) an uns erfolgen. Sie berechtigen nicht zur Zurückhaltung oder Kürzung von Zahlungen. Alle Sendungen gehen ausschließlich auf Gefahr des Empfängers. Weiterhin behalten wir uns das Nachbesserungsrecht vor. Ein Dritter darf nur nach Abstimmung hinzugezogen werden.

§8 Gewährleistung

Die Ansprüche des Kunden gegen die race result Timing BW GmbH bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Regelungen innerhalb der gesetzlichen Fristen, soweit sich durch nachstehende Regelungen keine Abweichungen ergeben. Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden, bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen die race result Timing BW GmbH. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers. Bei Kauf einer gebrauchten Sache verjähren die Ansprüche des Kunden bei Mängeln mit Ablauf von einem Jahr ab Erhalt der Ware. Ist der Kunde Vollkaufmann und erfolgt die bestellte Leistung für seinen Gewerbebetrieb, so verjähren seine Ansprüche bei Mängeln mit Ablauf von einem Jahr ab Erhalt der Ware. Die Herstellergarantie beträgt 12 Monate und muss direkt beim Hersteller geltend gemacht werden.

§9 Verpackung & Retouren

Verpackung wird nach bestem Ermessen in handelsüblicher Weise vorgenommen. Für irgendwelche Schäden, die während des Transportes auch durch eine eventuell vorkommende Beschädigung der Verpackung entstehen, kommen wir nicht auf.

Retouren oder Teilrücksendungen setzen unsere vorherige Zustimmung voraus und können nur ab Lieferung bis zu sechs Monaten berücksichtigt werden. Gutschriften werden nur bei neuwertigen Waren mit freier Rücksendung erteilt. Bei einer Retoure werden 50 EUR Bearbeitungsgebühr sowie die anfallenden Kosten in Abzug gebracht. Eine Rückgabe von Sonderanfertigungen ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Unfreie Sendungen werden nicht angenommen.

§10 Widerruf

Der Käufer hat nach §355 BGB ein Widerrufsrecht. Die Widerrufsfrist beträgt zwei

Wochen nach Vertragsunterzeichnung. Der Widerruf bedarf keiner Begründung, es genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Sollten trotz abgeschlossenem Dienstleistungsvertrag Aufträge aus technischen, organisatorischen, wetterbedingten oder jeglichen anderen Gründen einschließlich Gründen höherer Gewalt abgesagt werden, so gelten folgende Regelungen:

Der Kunde ist verpflichtet, die race result Timing BW GmbH unverzüglich nach Bekanntwerden der ausfallenden Veranstaltung und ggf. im Vorfeld frühestmöglich zu informieren, sobald sich ein Ausfallrisiko abzeichnet.

In diesem Falle sind 35% der Auftragssumme fällig. Befindet sich der Rücktrittstermin innerhalb von 90 Tagen vor Lieferung bzw. der Veranstaltung so sind 70% der Auftragssumme fällig. Bei einem Rücktritt innerhalb 14 Tagen vor Lieferung oder Beginn der Veranstaltung sind 100% der Auftragssumme fällig. Bestellte und bereits in Produktion befindliche Waren sind voll zu bezahlen und abzunehmen.

§11 Eigentumsvorbehalt

Die Ware und Daten bleiben bis zur vollständigen Begleichung des Rechnungsbetrages auch bei Weiterveräußerung unser Eigentum.

Der Eigentumsvorbehalt bezüglich einer gelieferten Ware erlischt erst dann, wenn alle Forderungen des Lieferanten, die bis zum Zeitpunkt der Lieferung der betreffenden Ware noch offen waren, beglichen sind.

§12 Haftung

Soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, sind Schadensersatzansprüche des Käufers, insbesondere auch solche wegen positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung von gesetzlichen Vertretern, Erfüllungshilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers außer in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Bei der Abnahme überprüfen Sie bitte unsere Lieferungen und Leistungen sofort; erkennbare Mängel sind sofort schriftlich anzuzeigen, sonst verlieren Sie Ihren Gewährleistungsanspruch. Ausgenommen sind jedoch Schäden durch unsachgemäße Verwendung, grobe Fahrlässigkeit, vorsätzlich zugefügte Schäden, falsche Pflege, höhere Gewalt bzw. Schäden die durch Dritte zugefügt wurden.

In keinem Falle haftet die race result Timing BW GmbH für andere als grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden. Für Schäden Dritter, die aufgrund deren unsachgemäßer oder unbefugter Handhabung unserer Technik entstehen, haftet die race result Timing BW GmbH in keinem Fall. Die race result Timing BW GmbH haftet ausdrücklich nicht für entgangenen Gewinn und Mangelfolgeschäden. Weiterhin übernimmt die race result Timing BW GmbH keine Gewährleistung, wenn die Nichtbeachtung von Empfehlungen und Hinweisen seitens des Kunden zu Ausfällen oder Mängeln führt. Diese und alle sonstigen in diesen AGB vereinbarten Haftungsbeschränkungen gelten auch sinngemäß für auf Seiten von der race result Timing BW GmbH handelnde Personen.

§13 Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, der race result Timing BW GmbH bei der Erbringung der Dienstleistung bestmöglich zu unterstützen und alle vereinbarten Leistungen zu erbringen. Insbesondere verpflichtet er sich zur kostenlosen Bereitstellung folgender Leistungen und Hilfsmittel:

Parkplätze in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes und freien Zugang zum Veranstaltungsgelände, Ansprechpartner für organisatorische und technische Abläufe entsprechend der Vereinbarung, geeignete Räumlichkeiten zur Erbringung der Dienstleistung (wenn vereinbart), technische Infrastruktur und Kommunikationsmedien (zuverlässige Stromversorgung einschließlich Sicherungen, Analog-/ISDN-Telefonleitung) entsprechend der Vereinbarung, Einbeziehung in die organisatorischen Abläufe im Vorfeld und während der Veranstaltung (Koordination von Auf- und Abbau, unverzügliche Kommunikation im Falle von Verzögerungen, Absagen, Regeländerungen usw.), Bereitstellung der erforderlichen Hotelzimmer und Verpflegung entsprechend der Vereinbarung.

Hinweispflicht:

Der Veranstalter verpflichtet sich, den Sportler auf die ordnungsgemäße Verwendung des Transponders hinzuweisen (Website, Ausschreibung). Textbausteine und Logos erhält der Veranstalter kostenlos von der race result Timing BW GmbH.

§13 Mitwirkungspflicht des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, der race result Timing BW GmbH bei der Erbringung der Dienstleistung bestmöglich zu unterstützen und alle vereinbarten Leistungen zu erbringen. Insbesondere verpflichtet er sich zur kostenlosen Bereitstellung folgender Leistungen und Hilfsmittel:

Parkplätze in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes und freien Zugang zum Veranstaltungsgelände, Ansprechpartner für organisatorische und technische Abläufe entsprechend der Vereinbarung, geeignete Räumlichkeiten zur Erbringung der Dienstleistung (wenn vereinbart), technische Infrastruktur und Kommunikationsmedien (zuverlässige Stromversorgung einschließlich Sicherungen, Analog-/ISDN-Telefonleitung) entsprechend der Vereinbarung, Einbeziehung in die organisatorischen Abläufe im Vorfeld und während der Veranstaltung (Koordination von Auf- und Abbau, unverzügliche Kommunikation im Falle von Verzögerungen, Absagen, Regeländerungen usw.), Bereitstellung der erforderlichen Hotelzimmer und Verpflegung entsprechend der Vereinbarung.

Hinweispflicht:

Der Veranstalter verpflichtet sich, den Sportler auf die ordnungsgemäße Verwendung des Transponders hinzuweisen (Website, Ausschreibung). Textbausteine und Logos erhält der Veranstalter kostenlos von der race result Timing BW GmbH.

§14 Höhere Gewalt bei der Leistungserfüllung

Treten Ereignisse höherer Gewalt ein, die unsere Dienstleistung unmöglich oder nur eingeschränkt möglich machen, so wird der Kunde unverzüglich darüber informiert. Zu Fällen höherer Gewalt zählen behördliche Eingriffe, unverschuldete Betriebsbehinderungen durch Unwetter (Blitzschlag, Feuer, Wasser, Schnee und Eis), Ausfall von Telekommunikationsnetzen und –rechnern, Ausfall des IT-Systems, Kabelbrand, unverschuldete Unfälle während der Anreise, Personalausfall, usw.

§15 Datenschutz und Verschwiegenheitspflicht

Beide Parteien verpflichten sich, über alle vertraulichen Angelegenheiten und Vorgänge, die ihnen im Rahmen der Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt unabhängig von der Form der übermittelten Informationen (mündlich, schriftlich, bildlich, digital etc.). Keine der Parteien darf der Geheimhaltung unterliegende Informationen ohne die vorherige schriftliche Genehmigung der jeweils anderen Partei an Dritte weitergeben. Dies betrifft insbesondere Informationen und Kenntnisse hinsichtlich der entwickelten Software und der erzielten Umsätze. Ferner verpflichten sich die Vertragspartner, datenschutzrechtliche Regelungen streng einzuhalten. Diese Verpflichtung gilt auch über die Beendigung der zu Grunde liegenden Vertragsverhältnisse hinaus zwischen den Parteien fort.

Der Auftraggeber erteilt die Zustimmung zur Verarbeitung und Veröffentlichung (Online und Offline, z.B. Ergebnislisten) der Daten im Rahmen des Auftrages. Im Rahmen der Auftragsabwicklung können die Daten an Zulieferer und Dienstleister der race result Timing BW GmbH übermittelt werden. Diese unterliegen denselben Datenschutz- und Verschwiegenheitsklauseln. Die race result Timing BW GmbH gibt die Daten darüber hinaus nicht an Dritte weiter. Der Auftraggeber hat die Pflicht, diese Informationen an seine Kunden und Zulieferer weiterzuleiten und die Sportler über die Verwendung Ihrer Daten aufzuklären.

§16 Technisch bedingte Änderungen

Wir behalten uns Änderungen aufgrund technischer Weiterentwicklungen vor.

§17 Sonstige Bedingungen und Gerichtsstand

Erfüllungsort für sämtliche Leistungen, falls nicht ausdrücklich abweichend schriftlich vereinbart, ist Böblingen. Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtstand Böblingen. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. In jedem Fall findet ausschließlich Deutsches Recht Anwendung, die Geltung des einheitlichen internationalen Kaufrechts (UNCITRAL) wird ausgeschlossen. Ein Schiedsgericht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

Einkaufsbedingungen der Käufer, die zu diesen Konditionen im Widerspruch stehen, werden von uns keinesfalls anerkannt. Wenn Sie unsere Geschäftsbedingungen ändern oder wir Ihre Einkaufsbedingungen anerkennen, ist das nur dann verbindlich für uns, wenn es von uns schriftlich anerkannt und bestätigt wurde. Ein wirksamer Vertrag kann nur auf der Grundlage unserer Bedingungen zustande kommen.

Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, sowie Preisänderungen behalten wir uns vor.

Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamkeit einzelner seiner Bestimmungen verbindlich.


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